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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und - soweit verfügbar - Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Ende der Widerrufsbelehrung



Erklärung des Verbrauchers:

Widerrufsrechtsbelehrung
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FAQ für Käufer:

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?

Die häufig nicht kreditfinanzierbaren Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg bestehen aus 5% Grunderwerbsteuer und etwa 1-2% Notar- und Grundbuchgebühren vom Kaufpreis. Zudem verlangen einige Immobilienmakler noch Käuferprovisionen von bis zu 3,57%. Bei Beudeker Immobilien ist der Kauf einer Immobilie in der Regel provisionsfrei für den Käufer.

Sucht Beudeker Immobilien im Kundenauftrag auch Kauf- oder Mietobjekte?

Sucht Beudeker Immobilien im Kundenauftrag auch Kauf- oder Mietobjekte?

Hierfür bieten wir Ihnen das Anlegen eines kostenlosen Suchauftrags über unsere Webseite an. In unserer VIP-Lounge können Sie ganz einfach Suchaufträge einreichen sowie verwalten und neue Objekte sogar bereits 7 Tage vor offizieller Vermarktung einsehen. Sie werden automatisch per E-Mail informiert, sobald wir neue Angebote haben, die zu Ihrem Suchwunsch passen. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Unsere Suchprozesse sind optimal auf Sie zugeschnitten und helfen Ihnen dabei, die passende Immobilie zu finden, wenn Sie ein Objekt kaufen oder mieten möchten.

Was mache ich, wenn ich eine Kaufzusage erteilen möchte?

Was mache ich, wenn ich eine Kaufzusage erteilen möchte?

Wenn Sie sich ernsthaft für eine Immobilie interessieren, kann zwischen Ihnen und der Verkäufer einen Vorvertrag abgeschlossen werden. Dieser reserviert das Objekt verbindlich bis zum Kaufvertragstermin beim Notar.

Wie funktioniert ein Immobilienkauf?

Wie funktioniert ein Immobilienkauf?

Nachdem Sie bei uns eine Immobilie besichtigt und sich entschlossen haben diese zu erwerben, wird eine Reservierung/ein Vorvertrag abgeschlossen. Anschließend bereiten wir mit einem Notar den Kaufvertrag vor und organisieren für alle Parteien den Notartermin. Gegebenenfalls können wir Sie auch mittels Vollmacht vertreten. Im Grundbuch wird zunächst zu Ihren Gunsten eine Auflassungsanmerkung eingetragen, die dann nach Kaufpreiszahlung wieder gelöscht und durch die Eintragung der Eigentumsumschreibung (Auflassung) ersetzt wird. Nach der Kaufpreiszahlung erfolgt ebenso durch uns die Objektübergabe samt Übergabeprotokoll.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienkauf?

Gegenüber uns als Immobilienmakler benötigen Sie lediglich eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank bzw. einen Kapitalnachweis und Ihren Personalausweis. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet Ihre Identität zu prüfen. Zudem benötigen wir für die Erstellung des Kaufvertrags in Zusammenarbeit mit dem Notar noch Ihre Steuer-ID.

Wie erfährt das Finanzamt vom Immobilienkauf?

Wie erfährt das Finanzamt vom Immobilienkauf?

Der Notar sendet eine Abschrift des Kaufvertrages an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt wird Ihnen anschließend den Grunderwerbssteuerbescheid zusenden.

Wann werde ich Eigentümer des erworbenen Objekts?

Wann werde ich Eigentümer des erworbenen Objekts?

Nach dem Notartermin ist der Käufer noch nicht Eigentümer. Sie werden erst Eigentümer, wenn Ihr Name im Grundbuch steht. Ist vom Käufer der Kaufpreis bezahlt, findet nach der Bestätigung über den Geldeingang durch den Verkäufer die Besitzübergabe statt und wird durch den Notar mittels einer weiteren Urkunde die Auflassung erklärt, die zur Eigentumsänderung ans Grundbuchamt übermittelt wird. Voraussetzung für die Eigentumsänderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, welche Sie nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten.

Wieso werden immer mehr Immobilien mit 360-Grad-Rundgängen angeboten?

Wieso werden immer mehr Immobilien mit 360-Grad-Rundgängen angeboten?

360-Grad-Rundgänge helfen Interessenten dabei, schon vor einer möglichen Besichtigung Immobilien detailliert anzuschauen und damit besser entscheiden zu können, ob die Immobilie grundsätzlich in Frage kommt. Das erspart allen Seiten Anfahrten zu unnötigen Besichtigungen und gerade bei bewohnten Objekten den Bewohnern viel Stress. Selbstverständlich machen wir persönliche Bilder/ Angaben unkenntlich.

Welche Unterlagen muss ich zum Notartermin mitbringen?

Welche Unterlagen muss ich zum Notartermin mitbringen?

Im Regelfall müssen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich vor dem Notar ausweisen zu können. Falls Sie alleine Eigentümer oder Käufer einer Immobilie sind und Sie hierdurch über das wesentliche Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehepartner/in Verfügen, muss dieser ebenfalls beim Notartermin anwesend sein und als sonstiger Beteiligter den Vertrag mitunterschreiben.