
04. Dezember 2022
Den marktgerechten Preis zwischen Makler und Auftraggeber in Ballungsgebieten in und um Freiburg zu diskutieren war gestern – um den höchst möglichen Verkaufspreis zu erzielen, lassen wir hier heute den Markt entscheiden. Verkäufer haben selbstverständlich die Wahl: klassischer Verkauf oder Verkauf im Bieterverfahren.
Das von Beudeker Immobilien praktizierte Bieterverfahren wird am ehe - sten dadurch beschrieben, was es nicht ist. Es ist keine Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an – und das ist so gewollt. Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung ist jedoch das Ende. Das Ende einer Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur der Preis gefunden.
Ausgangspunkt des Bieterverfahrens (auch Verkauf gegen Gebot genannt), ist ein zu Beginn des Verfahrens festgelegtes Mindestgebot, welches gemeinsam mit dem Verkäufer anhand unseres Verkaufswert-Gutachtens bestimmt wird. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, seine Immobilie an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Durch eine Fülle von innovativen Marketing- Aktivitäten wird von uns ein Maximum an Kaufinteressenten generiert. Diese werden benötigt, um eine hohe Anzahl an Geboten zu erhalten und somit die Chance auf das höchst mögliche Gebot zu erhöhen. Beudeker Immobilien übernimmt anschließend wie gewohnt die weitere Vertragsabwicklung für Verkäufer und Käufer bis hin zum Notartermin. Unser Bieterverfahren ist für Verkäufer und Kaufinteressent völlig transparent. Wir Informieren Sie gerne über weitere Einzelheiten und stehen Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Es hat alles sehr zu unserer Zufriedenheit geklappt. Herr Beudeker und sein Team arbeiten sehr zuverlässig, professionell und schnell. Darüberhinaus ist er auch noch sehr sympathisch.