Energieausweis – Effizienz auf einen Blick
Ob Ihre Immobilie ein Energiesparer oder -fresser ist, können Sie durch einen Energieausweis ganz einfach herausfinden. Die jeweiligen Vorgaben zum Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Der Energieausweis ist beim Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder der Vermietung erforderlich und ist sowohl beim Kauf als auch der Gebäudesanierung von großem Nutzen und liefert wichtige Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale.
Der Ausweis zeigt auf einen Blick an, ob ein Haus Heizenergie verschwendet oder sparsam ist. Ob Ihr Haus im roten Bereich (hoher Energieverbrauch = hoher Renovierungsbedarf) oder im grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) liegt, lässt sich anhand einer farbigen Skala am oberen Rand des Ausweises leicht erkennen. Die Farbskala wird durch sogenannte Effizienzklassen ergänzt. Häuser und Wohnungen werden anhand von energetischen Parametern in neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. So wird unter anderem der bundesweite Energievergleich verschiedener Objekte ermöglicht. Der Energieausweis liefert Besitzern alter Häuser darüber hinaus wichtige Modernisierungsempfehlungen, die den Energieverbrauch deutlich senken können.
Als Immobilienmakler für Bad Krozingen, Freiburg und Umgebung haben wir von Beudeker Immobilien alles Wesentliche zum Energieausweis in einem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Energieausweis – Unterscheidung Primär- und Endenergiebedarf
Zum Verständnis des Energieausweises für Wohnungen und Häuser ist es wichtig, zwischen dem Primär- und dem Endenergiebedarf zu unterscheiden:
- Die Angabe zum Primärenergiebedarf soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren. Dies kann dann irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger wie Holz in unsanierten Bauten zum Einsatz kommen. Hier geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.
- Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. So kann ein niedriger Bedarf etwa durch eine gute Wärmedämmung oder eine effiziente Anlagetechnik generiert werden.
Welchen Energieausweis benötigt man beim Verkauf?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Häuser und Wohnungen: den sogenannten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Aus den Angaben des Bewohners wird ein Verbrauchsausweis erstellt. Die Berechnung umfasst den Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre. Die Nachteile dessen bestehen darin, dass er stark vom persönlichen Nutzungsverhalten des Bewohners abhängig ist. Abhängig vom individuellen Heizverhalten können die Ergebnisse so leicht verfälscht werden.
In welchem Zustand sind Wände, das Dach und die Fenster? Was ist mit Heizung und Haustechnik? Bedarfsausweise zeigen genau an, wie ein Gebäude gebaut und wie energieeffizient es ist, unabhängig davon, wie es individuell genutzt wird. Hauseigentümer, Käufer und Mieter können den Endenergiebedarf als Orientierungshilfe für die Abschätzung des zukünftigen Energieverbrauchs und der Energiekosten verwenden.
Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig. Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt vom Baujahr und der Größe des Hauses ab. So ist beispielsweise für unsanierte Wohngebäude mit einem Baujahr vor 1978 und weniger als fünf Wohneinheiten ein Bedarfsausweis Pflicht. Gebäude unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis. Selbes gilt für Gebäude mit weniger als 50 m² beheizter Nutzfläche sowie unbeheizten und unterirdischen Bauten.
Rechtliche Vorgaben zum Energieausweis
Laut GEG ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht für Vermieter und für Verkäufer von Immobilien. So müssen potenzielle Mieter und Käufer bei oder vor der Erstbesichtigung einen Energieausweis vorgelegt bekommen. Bei Vertragsunterzeichnung ist der Energieausweis dem Erwerber bzw. Nachmieter in Kopie oder im Original auszuhändigen. Energiekennzahlen für Immobilien werden auch in die Immobilienwerbung aufgenommen. Bei Nichtbeachtung drohen laut GEG 2020 Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
In § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird weiterhin geregelt, welche Angaben aus Energieausweisen in Immobilieninserate aufgenommen werden müssen. Hierzu zählen:
- Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
- Angaben zum Endenergiebedarf bzw. Energieverbrauch (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)
- Wesentliche Energieträger zum Heizen (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme etc.)
- Baujahr der Immobilie
- Energieeffizienzklasse (bei alten, aber noch gültigen Energieausweisen besteht keine Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse)
Beantragung des Energieausweises und Kosten
Benötigen Immobilienbesitzer einen Verbrauchsausweis, können sie sich diesen auf der Grundlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre u.a. bei Beudeker Immobilien ausstellen lassen. Die Kosten für den Verbrauchsausweis liegen für Einfamilienhäuser in der Regel um die ca. 100 Euro zzgl. MwSt., für Mehrfamilienhäuser entsprechend mehr.
Wird hingegen ein Bedarfsausweis benötigt, muss dieser bei Personen mit einer entsprechenden Qualifizierung beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Architekten, Bauingenieure oder Handwerksmeister. Wer genau einen Bedarfsausweis ausstellen darf, regelt § 88 des Gebäudeenergiegesetzes. Da der Aufwand bei der Erstellung eines Bedarfsausweises höher ist, können die Kosten bei mehreren hundert Euro liegen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn eine Vor-Ort-Begehung stattfindet oder Unterlagen fehlen. Beudeker Immobilien bietet auch hier den Service für die Abwicklung und Organisation für die Erstellung eines Bedarfsausweises.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Team von Beudeker Immobilien – Ihr Immobilienmakler in Bad Krozingen, Freiburg und Umgebung.
Ihr Ansprechpartner
Herr Erik Beudeker
Geschäftsführer
- Immobilienwirt (Dipl. DIA)
- Fachwirt der Grundstücks und Wohnungswirtschaft (IHK)
- Dipl. Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
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