Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie
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Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.
Bevor Sie konkrete Pläne schmieden, ist es ratsam, den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Einschätzung des Marktwerts bildet die Grundlage für die korrekte Berechnung von Freibeträgen, die Abschätzung des Finanzierungsbedarfs und die realistische Festlegung von Verkaufspreisen. „Ohne eine fundierte Wertermittlung riskieren Sie fehlerhafte Steuerbescheide, langwierige Konflikte unter Miterben und unnötige Verluste von Zeit und Geld,“ erklärt Erik Beudeker, Geschäftsführer der Beudeker Immobilien GmbH in Freiburg.
Wann ist Erbschaftssteuer fällig?
In Deutschland hängt die Pflicht zur Zahlung von Erbschaftssteuer von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad und dem geschätzten Wert der Immobilie. Ehepartner haben derzeit einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, während Geschwister und Schwiegereltern lediglich 20.000 Euro abziehen können. Überschreitet der Immobilienwert diese Grenzen, greift eine gestaffelte Steuer von sieben bis dreißig Prozent. „Wenn das Objekt das bisherige Familienheim ist und der überlebende Partner zieht sofort ein oder bleibt dort wohnen, entfällt die Steuer vollständig – für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern,“ erläutert Beudeker. Wichtig ist, das Erbe spätestens drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt zu melden, da sonst Zuschläge drohen.
Laufende Kosten einer geerbten Immobilie
Nach dem Steuerbescheid beginnen die laufenden Kosten. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleinere Reparaturen fallen auch bei Leerstand an. „Diese Pflichtabgaben können jährlich ein bis zwei Prozent des Marktwerts ausmachen,“ so Beudeker. Hinzu kommen Kosten für Strom- und Heizungsbereitstellung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und eventuell Hausverwaltungsgebühren. Steht das Haus länger leer, können Feuchtigkeitsschäden, Vandalismus oder neue Energieauflagen teure Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Falls noch ein alter Hypothekenkredit auf der Immobilie lastet, muss der Erbe die Raten fortführen oder neu verhandeln. Ohne solide Rücklagen kann das geerbte Haus schnell zur finanziellen Belastung werden.
Verkauf als Entlastungsstrategie
Wer nicht selbst einziehen oder vermieten möchte, findet im schnellen Verkauf oft die größte Planungssicherheit. „Der Erlös und die Steuern sind klar kalkulierbar, laufende Kosten entfallen, und das Kapital wird verfügbar,“ erklärt Beudeker. Zu beachten ist die Zehn-Jahres-Frist der Spekulationssteuer: Liegen zwischen dem Kauf des Erblassers und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, muss der Wertzuwachs regulär versteuert werden – es sei denn, das Haus wurde im Verkaufsjahr sowie in den beiden Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt. Eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Makler kann sich besonders bei der Klärung solcher Fragen lohnen.
Stehen Sie vor schwierigen Entscheidungen bezüglich Ihres Erbes? Sprechen Sie mit uns – wir erläutern Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie auf Wunsch bis zum erfolgreichen Verkauf, der Ihnen langfristig Entlastung verschafft.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com
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