Scheidungsimmobilie – ohne Streit

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Trennung ist nie leicht – besonders dann, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wird keine Einigung erzielt, drohen nervenaufreibende Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall landet das Haus vor Gericht. Wie Sie das Schlimmste vermeiden, erklären wir Ihnen im Folgenden.

 

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

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Ein Eigenheim ist weit mehr als nur das Zusammenspiel von Beton und Ziegeln – es verkörpert Erinnerungen, Sicherheit und manchmal auch ein Gefühl des Stolzes. Besonders im Falle einer Scheidung bleibt häufig das gemeinsame Haus als letzter gemeinsamer Besitz zurück. Es besteht die Gefahr, dass es zum symbolischen Konfliktpunkt wird. Während beide Ex-Partner noch mit dem Verlust ringen, beginnt bereits der Streit um die Verteilung des Besitzes: Wer bleibt? Wer hat Anspruch auf was? Wie kann ein gerechter Ausgleich gefunden werden?

Rechtlich gehört das Haus beiden Parteien – emotional beanspruchen es jedoch häufig beide für sich. Besonders wenn Kinder beteiligt sind oder einer der Partner mehr investiert hat, prallen die Interessen stark aufeinander. Der Wunsch nach Gerechtigkeit scheitert oft an der subjektiven Wahrnehmung des anderen. Was bleibt, ist ein Stillstand – mit dem Risiko einer kostenintensiven Sackgasse.

Offene Gespräche statt gerichtlicher Auseinandersetzung

Bevor die Situation eskaliert, lohnt es sich, alternative Lösungen in Betracht zu ziehen. „Wer bereit ist, offen zu bleiben – oder sich über Anwälte oder Mediationen auszutauschen – kann einen Kompromiss finden, der für beide Seiten tragbar ist“, erklärt Erik Beudeker, Geschäftsführer der Beudeker Immobilien GmbH in Freiburg.

Folgende Optionen sind möglich:

  • Verkauf an Externe: Beide Parteien stimmen einem Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt zu und teilen den Erlös.
  • Interner Erwerb: Ein Partner übernimmt das Haus und entschädigt den anderen – durch Kreditaufnahme oder Verrechnung mit anderen Vermögenswerten.
  • Temporäre Nutzung: Einer der Partner bleibt vorübergehend wohnen – bis beispielsweise die Kinder aus dem Haus sind – gegen Mietzahlung oder mit vertraglicher Regelung für einen späteren Verkauf.

Die rechtliche Grundlage bildet in der Regel die Zugewinngemeinschaft. Sie stellt sicher, dass beide Eheleute bei der Trennung finanziell gleichgestellt werden. „Ein klarer Blick auf Zahlen und den Immobilienwert ist dabei unerlässlich“, betont Beudeker.

Makler als Vermittler: Fachwissen trifft Einfühlungsvermögen

Oft hilft ein neutraler Blick von außen. „Ein erfahrener Immobilienmakler kann als Vermittler auftreten – ohne emotionale Bindung, aber mit klarem Blick auf den Markt und die Möglichkeiten“, so Beudeker weiter.

Ein qualifizierter Makler

  • führt eine objektive Bewertung der Immobilie durch,
  • ermittelt realistische Marktchancen,
  • übernimmt die Kommunikation mit Interessenten,
  • und trägt dazu bei, Missverständnisse zwischen den Ex-Partnern zu klären.

„Der Makler nimmt den Druck aus der Situation: Statt Sieg oder Niederlage gibt es ein gemeinsames Ziel – einen fairen Verkauf“, erklärt Beudeker. „Wenn Vertrauen fehlt oder Verletzungen im Raum stehen, hilft oft eine neutrale dritte Partei.“

Stehen Sie vor einer Trennung und wissen nicht, wie es mit Ihrer Immobilie in Freiburg weitergehen soll? Warten Sie nicht auf das Gericht. Wir schaffen Klarheit, bewerten neutral und sorgen für eine faire Lösung – ohne Verlierer. Kontaktieren Sie uns gern!

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hutomo_abrianto/Unsplash

 

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