Immobilienkauf beim Notar: So gelangen Sie sicher vom Vertrag zum Schlüssel
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Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt – und mit einigen rechtlichen Formalitäten verbunden. Besonders beim ersten Eigenheim tauchen viele Fragen auf: Was steht im Kaufvertrag? Wie läuft die Beurkundung ab? Und wann dürfen Sie endlich einziehen? Wer den Ablauf kennt und sich frühzeitig vorbereitet, kann dem Notartermin mit einem guten Gefühl entgegensehen.
Vor der Unterschrift: Den Vertragsentwurf gründlich prüfen
Wenn Käufer und Verkäufer sich über die Hauptbedingungen geeinigt haben, erstellt das Notariat einen Entwurf des Kaufvertrags. Dieser Entwurf enthält mehr als nur den Kaufpreis. Er gibt an, welche Immobilie übertragen wird, wann die Zahlung erfolgen muss, welche Belastungen bestehen und wann Besitz und Schlüssel übergeben werden.
„Prüfen Sie den Entwurf sorgfältig und vergleichen Sie ihn mit Ihren bisherigen Vereinbarungen“, rät Erik Beudeker, Immobilienmakler und Geschäftsführer der Beudeker Immobilien GmbH in Freiburg und Umgebung. „Sind Grundstücksgröße, Kaufpreis und Übergabetermin korrekt? Ist vereinbartes Inventar, wie eine Einbauküche, explizit aufgeführt?“ Auch Regelungen zur Sachmängelhaftung und zu Rechten Dritter, wie Wegerechten, sollten Beachtung finden. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Teilungserklärung, das Hausgeld und mögliche Beschlüsse zu größeren Sanierungen zu berücksichtigen.
„Bei notariell zu beurkundenden Verbraucherverträgen sollte der Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin bereitgestellt werden“, erklärt Beudeker. Nutzen Sie diese Zeit, um Unklarheiten mit dem Notariat zu klären. Auch die Finanzierung sollte vor der Unterzeichnung gesichert sein.
Während des Notartermins: Was bei der Beurkundung geschieht
Zum vereinbarten Termin treffen die Parteien in der Regel mit einem gültigen Ausweisdokument im Notariat ein. Die Notarin oder der Notar liest den gesamten Kaufvertrag vor und erläutert die rechtlichen Konsequenzen. Dabei werden unter anderem der Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, die Sicherung des Eigentumsübergangs sowie die Pflichten beider Parteien behandelt.
„Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt nicht nur die Interessen einer Seite“, betont Beudeker. „Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.“ Notwendige Änderungen können grundsätzlich noch vor der Unterzeichnung vorgenommen werden.
Wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben die Vertragsparteien und der Notar die Urkunde. Damit ist der Immobilienkauf rechtlich bindend. Eigentümer sind Sie jedoch erst, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt.
Nach der Beurkundung: Zahlung, Übergabe und Grundbucheintrag
Auch nach dem Notartermin stehen noch einige Schritte an. „Das Notariat veranlasst in der Regel zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch, um Ihren Anspruch auf die Eigentumsübertragung zu sichern“, erklärt Beudeker. Zudem werden erforderliche Genehmigungen und Unterlagen zur Löschung nicht übernommener Belastungen eingeholt.
Erst wenn die vertraglich festgelegten Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie die Fälligkeitsmitteilung. „Zahlen Sie den Kaufpreis nicht voreilig, sondern gemäß dieser Mitteilung und der vereinbarten Frist“, rät Beudeker. Planen Sie auch die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten ein.
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. „Halten Sie Zählerstände, die Anzahl der Schlüssel und den Zustand der Immobilie in einem Übergabeprotokoll fest“, empfiehlt Beudeker. Die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt separat, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Möchten Sie beim Immobilienkauf den Überblick behalten? Wir begleiten Sie von den ersten Absprachen bis zur Übergabe und unterstützen Sie dabei, offene Fragen rechtzeitig mit dem Notariat zu klären.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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